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Thema: Lichtverschmutzung
AG-Energie

AG Lichtverschmutzung


Lichtverschmutzung stoppen!

1 Was versteht man unter Lichtverschmutzung?

Dies ist eine Nachtaufnahme von Westeuropa, auf dem das ganze Ausmaß der Lichtverschmutzung zu sehen ist. Lichtverschmutzung in Westeuropa Dortmund ist mit „Do“ markiert. Viel zu viele Leute machen völlig unnötig viel zu viel Licht an. Weltweit wehren sich problembewusste Gruppierungen dagegen, so auch die AG Lichtverschmutzung. Auch wir können leider nur auf unseren Anteil Einfluss nehmen, hier direkt im Althoffblock.

Bei der Modernisierung des ersten Häuserblocks im Althoffblock (Sonnenplatz / Roseggerstraße / Studtstraße, Sonnenstraße, wir Genossen nennen ihn Block A), aber auch schon bei vielen anderen Häusern ist vieles schief gelaufen.

Wir haben bereits versucht, die Geschäftsführung des Spar- und Bauvereins für diese Fehler zu sensibilisieren, diese Fehler zu korrigieren und nicht etwa auch noch auf die anderen Häuserblöcke bei den nächsten Renovierungen auszuweiten.

Licht ist laut Bundes-Immisionsschutzgesetz eine schädliche Umwelteinwirkung (BImSchG, § 3)

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) § 3 Begriffsbestimmungen

(1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

(2) Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Wild- und Nutztiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, das Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

(3) Emissionen im Sinne dieses Gesetzes sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen.

(4) Luftverunreinigungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__3.html

Bereits seit 2001 gibt es ein wegweisendes Gerichtsurteil zum Abwehranspruch gegen Licht vom Landgericht Wiesbaden (Urteil vom 19.12.2001, Az. 10 S 46/01). Demzufolge muss Licht grundsätzlich nur geduldet werden, wenn es ortsüblich ist und das Leben anderer nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Stärke der Leuchtmittel ist dabei nicht einmal entscheidend, sondern dass der Nachbar das Gefühl einer Lästigkeit erheblicher Natur empfindet oder sein Schlaf gestört wird.
Entscheid: Dauerhafter Betrieb einer Außenbeleuchtung (Glühbirne mit 40 Watt im Jahr 2001, das entspricht heute einer 4 Watt LED) bei Dunkelheit musste nicht geduldet werden.

Es kann grundsätzlich nicht vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Rollläden oder Vorhänge schließt, um nicht vom Licht gestört zu werden.

Straßenlaternen dagegen dienen gemäß Ansicht des Gesetzgebers der allgemeinen öffentlichen Ordnung und Sicherheit und haben deshalb den rechtlichen Charakter "ortsüblich" oder "erforderlich" inne und müssen hingenommen werden, ohne dass es einen Abwehranspruch dagegen gibt.

Fühlen Sie sich vom Licht der Lampen des Spar- und Bauvereins belästigt oder werden in Ihrem Schlaf gestört?
Auf der Seite des Spar & Bauvereins: Faires Wohnen mit SPARBAU befindet sich im Fußnotenbereich (unten in der Mitte rechts) eine Kontakt- E-Mail - Adresse. Richten Sie doch einfach eine Beschwerde an die Geschäftsführung, auch gerne mit Hinweis auf das Urteil vom Landgericht Wiesbaden (Aktenzeichen 10 S 46/01)!

2 Was ist das Problem an der Lichtverschmutzung?

Statt gezielt und sinnvoll zu beleuchten, wird viel zu viel Licht ohne Nutzen in die Umgebung und in den Nachthimmel abgestrahlt. Falsche Beleuchtung hat weitreichende Auswirkungen:

Viel Energie und damit Geld von uns Genossen wird sinnlos verbrannt, und das in Zeiten von Energiewende, Klimawandel und Inflation. Allein das sollte schon Grund genug zum Umsteuern sein!

Ansicht Nachthimmel

Der Mensch ist biologisch auf den Hell-Dunkel-Wechsel angewiesen. Durch nächtliche Beleuchtung wird das Wohlempfinden und die Gesundheit beeinträchtigt, z.B. der Biorhythmus und die Produktion des Schlafhormons Melatonin, besonders bei bläulichem Licht. Zu helle und blendende Leuchten reduzieren die Nachtsichtfähigkeit und gefährden durch Blendung die Sicherheit im Straßenverkehr, z.B. durch verminderte Wahrnehmung der Umgebung um die grelle Lampe herum.

Die Flora und Fauna reagieren ebenfalls negativ auf eine falsche Beleuchtung: Insekten, die in der Nahrungskette und auch nachts für die Bestäubung wichtig sind, werden von Lampen angelockt, sterben durch Erschöpfung und fehlen somit im Naturraum. Vögel und nachtaktive Tiere werden durch ungünstige Beleuchtung irritiert. Auch Pflanzen und Bäume werden in ihrem Jahresrhythmus gestört, wenn sie dauerhafter Beleuchtung ausgesetzt sind.

Der Blick auf den Sternenhimmel ist kaum mehr möglich. Dies ist eine besonders offensichtliche Auswirkung des Streulichts. Statt tausender funkelnder Sterne oder gar der Milchstraße sieht man oftmals nur noch wenige Lichtpunkte am aufgehellten Himmel. Dies ist ein riesiger kultureller Verlust, denn der Sternenhimmel war und ist eine wichtige Grundlage für die Wissenschaft, die Allgemeinbildung, unseren Kalender.

3 Was kann man gegen die Lichtverschmutzung im Althoffblock tun?

Regel 1: kein Licht

Innenhofbeleuchtung

Um die Lichtverschmutzung und die Kosten auf 0 % abzusenken, soll künstliches Licht gar nicht zum Einsatz kommen.

Die Gärten sollen als Erholungsraum für Mensch und Natur nachts möglichst dunkel sein, alle Lampen sind zu entfernen. Es ist schon störend genug, wenn die Gärten von den Lichtern in den Wohnungen und Treppenhäusern beleuchtet werden.

Im bereits renovierten Innenhof wurden völlig nutzlose Außenbeleuchtungen angebracht und teilweise mit Bewegungsmeldern ausgestattet. Die Beleuchtung in den Innenhöfen ist komplett zu entfernen.

Regel 2: nur temporär

Blendende Beleuchtungen
roter dunkler Anforderungsschalter
Blendende Beleuchtungen
roter dunkler Anforderungsschalter

Künstliches Licht soll maßvoll nur dort, wo unbedingt nötig und nur dann, wenn unbedingt nötig, verwendet werden.

Bei der Beachtung der Nachtruhe, also nicht nur der Lärmemissionen, sondern auch der Lichtemissionen, hat eine Abschaltung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu erfolgen.

Die Lampen vor den Haustüren zur Straße hin sollen grundsätzlich ausgeschaltet sein, sie sind mit leicht glimmenden Anforderungsschaltern an den Klingelschildern einzuschalten, die auch das Flurlicht für 3 Minuten einschalten.

Diese Maßnahmen allein würden die Lichtverschmutzung auf etwa 5 % und die Kosten auf etwa 5 % absenken.

Regel 3: nicht blenden

Nicht blendendes Licht

Nach oben und zu allen Seiten abgeschirmte Leuchten verhindern die Blendung. Sie müssen eine flache, weiter innen liegende Abdeckscheibe haben (keine gebogene, die wieder Streulicht erzeugt!) und waagerecht montiert sein, um Blendung und Streulicht zu vermeiden. Mit Reflektoren wird das Licht gezielt nach unten auf die zu beleuchtende Fläche gelenkt. Sie sollen nicht zu hoch montiert werden, unterhalb der Augenhöhe, also meist unterhalb 1,50 m Höhe. Licht nur von oben nach unten!

Mit dieser Maßnahme allein würde sich die Lichtverschmutzung auf etwa 5 % absenken lassen, die Kosten würden bei 100 % bleiben.

Regel 4: dunkler, gelber

Dunkles, gelbes Licht

Es sind schwächere Leuchtmittel einzusetzen, die weniger Energie und Geld verbrauchen. Es sind überall gelbliche Lampen (Farbe Amber, Farbtemperatur 2700 K) statt der eingesetzten weiß-bläulichen Lampen zu verwenden, sie geben ein angenehmes Licht ab und ziehen sehr wenig Insekten an, die ja essentiell für unseren Nahrungskreislauf sind.

Mit dieser Maßnahme allein würde sich die Lichtverschmutzung auf etwa 50 % absenken lassen, die Kosten würden auf etwa 50 % abgesenkt.

Die aktuell verwendeten LEDs sind zwar die billigste und langlebigste Lampenart, aber keinesfalls der Weisheit letzter Schluss. Sie sind zu grell und blenden, ihre Herstellung und ihre Müllbeseitigung verursachen große Probleme.

Mit der Beachtung aller 4 Regeln lassen sich im gesamten Althoffblock jährlich zehntausende Kilowattstunden an Energie und somit Tausende Euro der Genossen einsparen, die Lichtverschmutzung wird auf ein erträgliches Maß reduziert.

 

Richtige Beleuchtungen

Weitere Fehler:

Dunkles, gelbes Licht

In den Treppenhäusern sind viel schwächere Leuchtmittel einzusetzen, die nicht blenden.

Die neuen Hausflurscheiben aus Klarglas sind durch Milchglasscheiben zu ersetzen. Es ist völlig unverständlich, warum von der jahrzehntelangen Verwendung undurchsichtiger Hausflurscheiben abgewichen wurde. Im renovierten Block A lässt sich derzeit problemlos von der Straße aus beobachten, wer aus welcher Wohnung kommt, um dort dann ungestört einbrechen zu können, oder z.B. welche Frau alleine in welche Wohnung geht. So entstehen neue Angsträume im eigenen Haus!

Zwischen den Garagen an der Kuithanstraße stehen Lampen, die durchgehend brennen. Diese sind mit Bewegungsmeldern auszustatten.

Der Weg zwischen den Häusern Kuithanstraße und Von-der-Recke-Straße wird von viel zu grellen Lampen falsch beleuchtet. Diese strahlen waagerecht unnötig die Umgebung und Rasenflächen an. Diese sind durch dezente Lampen zu ersetzen, die nur nach unten strahlen und mit Bewegungsmeldern ausgestattet sind.

Vor der Kuithanstraße 74 steht eine viel zu grell-helle, unabgeschirmte Pilzlampe. Besonders hier ist eine wesentlich leuchtschwächere, komplett andere Lampe einzusetzen, die nur nach unten strahlt, mit Bewegungsmelder.

Grelle Lampe zwischen den Garagen.
Lampe in den Hauseingängen.
Grelle Pilzlampe.

4 Was kann jeder Einzelne gegen die Lichtverschmutzung tun?

+ immer vorher überlegen, ob eine Lampe wirklich zwingend gebraucht wird, drinnen wie draußen

+ Innenlampe bei Nichtbenutzung ausschalten

+ nur leuchtschwache Lampen verwenden (so wenig Watt wie möglich)

+ nur nach oben und zur Seite abgeschirmte Lampen verwenden

+ nur gelbliche Lampen verwenden (etwa 2700 Kelvin)

+ wenn überhaupt, nur dezente Weihnachtsbeleuchtung in den Fenstern verwenden, z.B. gelbe oder rote Sterne. Keine grellen oder gar blinkenden Lampen verwenden

+ möglichst auf Weihnachtsbeleuchtung außen verzichten. Keine Lichterkettenexzesse!

+ auf Beleuchtungen auf den Balkonen verzichten

+ Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr auch beim Licht einhalten

+ kleine Taschenlampe (z.B. Licht am Smartphone) draußen auf unübersichtlichen Wegen mitführen

+ die Frontlampen an Fahrrädern niedrig genug einstellen, damit nur die Fahrbahn beleuchtet wird und nicht die anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Keine blinkenden Frontlampen verwenden!

+ am PKW überprüfen lassen, ob die Scheinwerfer richtig eingestellt sind und nicht blenden

+ bei Fahrten mit dem PKW das Fernlicht allermöglichst vermeiden

5 Was ist mit der Sicherheit?

"Sicherheit" ist eine völlig subjektive Empfindung. Eine hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben. Niemand kann sich gegen alle Eventualitäten des Lebens, der Natur und der Mitmenschen vollständig absichern.

Risiko gehört zu einem lebenswerten Leben. Mit den Totschlagargumenten „Sicherheit“ oder „Brandschutz“ lässt sich bekanntermaßen jede individuelle Freiheit einschränken.

Speziell mehr Licht heißt eben nicht mehr Sicherheit. Viele gedankenlos angebrachte, aber vielleicht auch gut gemeinte Lampen sind durch ihre Blendwirkung schlecht gemacht und verfehlen ihren Zweck völlig.

Statistiken belegen, dass an weniger beleuchteten Straßen sogar weniger Straftaten begangen werden. Einbrecher mit eigenen Taschenlampen fallen beispielsweise viel mehr auf als solche, für die das Licht schon dauerhaft brennt.

Zum oft angeführten Argument der "Wegesicherung". Es gibt keine generelle Pflicht zur Beleuchtung, aber Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen können für Unfälle und Schäden in der Dunkelheit haftbar gemacht werden. Die Beleuchtung in öffentlichen Bereichen ist durch Normen und Richtlinien geregelt, im hier vorliegenden privaten Bereich aber nicht.
Es ist keine Mindestbeleuchtungsstärke festgelegt, auch nicht, welche Wege beleuchtet sein müssen. Verschiedene Gerichtsurteile besagen, dass dort beleuchtet werden soll, wo bei Dunkelheit Hindernisse oder Stufen übersehen werden könnten.

Der TÜV SÜD empfiehlt für Wege auf privaten Wohnanlagen als Richtwert eine Beleuchtungsstärke von 1 Lux (Ausleuchtung von Rettungswegen in der Norm DIN EN 1838) sowie zeitabhängige Immissionsrichtwerte:
6 bis 22 Uhr: 3 Lux
22 bis 6 Uhr: 1 Lux

Quelle: Fachwissen Umwelttechnik, Lichtimmissionen, S. 162, Europa-Lehrmittelverlag

Die von uns gemessenen Werte sind jedoch 200 bis 10000 mal heller!

6 Wie kann ich mich an der AG Lichtverschmutzung beteiligen?

Mit einer email an T(punkt)Fliege(at)gmx(punkt)de.

Ein gewisses strukturiertes, naturwissenschaftliches, technisches, mathematisches Verständnis und Kenntnisse in Excel wären dazu nicht hinderlich.

Bitte helfen auch Sie mit, den hellen Wahnsinn zu stoppen!

Donnerstag, 26. Dezember 2024
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