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Eines unserer Innenhöfe im Althoffblock.
Ansicht eines Innenhofes

Was bisher für den Denkmalschutz geschah


Der erfolgreiche Weg über politische Entscheidungsgremien

Am 22.02.2024 wurde von der Nachbarschaftsinitiative Althoffblock ein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden des Spar & Bauvereins verfasst. In dem Schreiben ging es inhaltlich um den geplanten Austausch der Hauseingangstüren. Hier ein Auszug aus diesem Schreiben: "die Nachbarschaftsinitiative Althoffblock fordert den Vorstand von SPARBAU auf, von dem im Rahmen der Modernisierung geplanten Austausch der Hauseingangstüren Abstand zu nehmen und stattdessen die alten Hauseingangstüren im Rahmen einer Instandhaltung plus energetischer Sanierung wieder in den gestalterisch ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und wären an einem Austausch in Sachen Türaustausch sehr interessiert."

vollständiger Text zum lesen
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PDF tueraustausch.pdf 136 KB

Der Vorstand des Spar & Bauvereins konnte bis zum heutigen Tag (Mai 2024) keine Antwort auf unser Schreiben finden.

Wir verfassten außerdem entsprechende Briefe mit den gleichen inhaltlichen Forderungen an die Bezirksbürgermeisterin, den Planungsdezernenten und an eine Stadträtin.

Im nächsten Schritt gingen wir auf die Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West zu, indem wir einen Antrag verfassten, um die Unterschutzstellung der Althoffstraße (bzw. das Gesamt- Ensembles) nach den gesetzlichen Vorgaben des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes auszusprechen und dies dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen.


Antrag an die Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Juliane Musterfrau und ich wohne in der Althoffstrasse in Dortmund. Ich gehöre einer Initiative von MieterInnen des Althoffblocks in der westlichen Innenstadt an, die die aktuellen, aber auch zukünftigen Modernisierungsarbeiten der Baugenossenschaft SPARBAU aus der Sicht der betroffenen MieterInnen kritisch begleiten.

Als Bewohner der Althoffstrasse möchten wir hiermit einen Antrag stellen, dass sich die Bezirksvertretung Innenstadt West für die Unterschutzstellung der Althoffstrasse nach dem Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) ausspricht und eine entsprechende Empfehlung an die untere Denkmalbehörde Dortmund weiterleitet.

Begründung:

Das Gesamtensemble Althoffblock ist ein herausragendes Zeugnis Dortmunder Baugeschichte auch über die Stadtgrenzen hinaus. Das gilt neben der Bebauung aus den 1920er Jahren, insbesondere aber auch für das bauhistorisch bedeutende Ensemble Althoffstrasse.

Der südliche Bogen in der Althoffstraße
Der südliche Abschnitt der Althoffstraße
Der südliche Bogen vom neuen Graben betrachtet.
Beispiel einer individuellen Tür
Weiteres Beispiel einer individuellen Tür
Die Entstehungszeit der Baublöcke.
Der südliche Bogen in der Althoffstraße
Der südliche Abschnitt der Althoffstraße
Der südliche Bogen vom neuen Graben betrachtet.
Beispiel einer individuellen Tür
Weiteres Beispiel einer individuellen Tür
Die Entstehungszeit der Baublöcke.
Legende (Entstehungszeit der Baublöcke)
Quelle der Graphik:
https://openstreetmap.de/karte/
Althoffstrasse:
Baubeginn 1914 im Stil der Reformarchitektur (Historismus) auf dem freien Feld
Sonnenstrasse / v.d. Reckestrasse / Neuergraben / Studtstrasse:
Bau in den 20er Jahren im Stil der Modernen (u.a. Expressionismus)
Sonnenstrasse / Sonnenplatz / Roseggerstr. / Steubenstr. / Neuer Graben / Studtstrasse:
Bau in den 30er Jahren
Roseggerstr. / Haenischstr. / Neuer Graben / Steubenstr.:
Bau in der Nachkriegszeit 50er Jahre

Dieses wird deutlich, wenn man das Ensemble Althoffstrasse mit ähnlichen bauhistorischen Ensembles anderer Städte vergleicht, wie z.B. der Augustastrasse in Gelsenkirchen oder einem Ensemble aus der gleichen Bauepoche vor dem 1. Weltkrieg, dem Moltkeviertel in Essen.

Die stadthistorischen Ensembles sind ähnlich, unterscheiden sich allerdings in einem Punkt. Die beiden Ensembles aus Gelsenkirchen und in Essen sind in die Denkmalliste der beiden Städte aufgenommen und somit geschützt.

Blick auf die Bauten der Augustastraße in Gelsenkirchen.
Beispiel einer Eingangstür in der Augustastraße.
Augustastraße in Gelsenkirchen
Urheber: Dr. W. Strickling; Quelle: www.wikipedia.org
Blick auf die Bauten im Moltkeviertel.
Obere Schinkelstraße (Moltkeviertel in Essen)
Urheber: Volker Wagenitz; Quelle: www.wikipedia.org
Blick auf die Bauten der Augustastraße in Gelsenkirchen.
Beispiel einer Eingangstür in der Augustastraße.
Augustastraße in Gelsenkirchen
Urheber: Dr. W. Strickling; Quelle: www.wikipedia.org
Blick auf die Bauten im Moltkeviertel.
Obere Schinkelstraße (Moltkeviertel in Essen)
Urheber: Volker Wagenitz; Quelle: www.wikipedia.org

Für das Ensembles Althoffstraße trifft das nicht zu, obwohl es bauhistorisch, sowohl von seiner Größe als auch seiner Qualität, viel bedeutender ist.

Aufgrund eines öffentlichen, stadtbauhistorischen Interesses wäre eine Unterschutzstellung der Althoffstrasse nach dem Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz geboten. Der architektonisch-bauliche Bestand an dem bauhistorisch bedeutenden Ensembles Althoffstrasse wären so gesichert. Dieses wird Im Zusammenhang der anstehenden Modernisierungsarbeiten in der Althoffstrasse deutlich.

Die historischen Eingangstüren in der Althoffstrasse sind aktuell in ihrer gestalterisch-bauhistorischen Diversität noch einmalig.

Blick auf eine individuelle Tür.
Eine weitere individuelle Tür.
Drittes Beispiel einer individuellen Tür.
Diese individuellen Türen sollen ausgetauscht werden.
So könnte die zukünftige Tür aussehen.
Die Individualität der Türen geht verloren.
Das ist nicht ressourcenschonend.
Austausch ist weder schön noch nötig.

Durch den Einbau moderner Eingangstüren wäre das bauhistorische Bild empfindlich gestört, was dem Erhalt der Althoffstrasse als herausragendes Zeugnis Dortmunder Baugeschichte entgegenarbeiten würde. Dieses trifft auch bei der historischen Bausubstanz der Blockarrondierung aus den 20er Jahren zu.

Bei einer Aufnahme des Gesamtensembles (4 Blöcke) in die Dortmunder Denkmalliste wäre ein Downgrading und ein unwiderruflicher Verlust des wertvollen historischen Baubestandes des Althoffblockes nicht möglich.

Am 17.04.2024 fand eine Bezirksvertreter- Versammlung statt. Unser gestellter Antrag befand sich auf der Tagesordnung unter dem Punkt: "Angelegenheiten von besonderer Bedeutung".
Ein Ergebnis der Beratungen liegt bis Mai 2024 noch nicht vor.


Am 05.06.2024 fand eine Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West statt. Auf dieser Sitzung erging ein Antrag der CDU Fraktion mit folgendem Zitat:

"Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wünscht, dass der Althoffblock als Denkmalbereich unter Denkmalschutz gestellt wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss und den Rat der Stadt Dortmund eine Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem dieses zeitnah und unmittelbar erreicht wird.
Die Vorlage soll hierbei auch Sofortmaßnahmen berücksichtigen.
"

Dieser Antrag wurde in der Bezirksvertretung West einstimmig angenommen und zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergeleitet.


Der Rat der Stadt Dortmund hat am 27. Juni 2024 beschlossen, den Dortmunder Althoffblock als Denkmalbereich unter Schutz zu stellen und eine Denkmalbereichssatzung gemäß § 10 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) für den Bereich der Gebäudeensembles des Althoffblocks aufzustellen.


Am 03.07.2024 wurde folgende Pressemitteilung verfasst:

vollständiger Text zum lesen
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PDF pressemitteilung.pdf 46 KB
Donnerstag, 26. Dezember 2024
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