Der Althoffblock ist ein beispielhaftes Vorbild für städtisches Wohnen und als Ensemble auf der Dortmunder Denkmalliste erfasst. Eine Unterschutzstellung nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) ist bislang leider nicht erfolgt. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat inzwischen eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund ausgesprochen, das Ensemble Althoffstrasse unter Schutz stellen zu lassen. Der Rat müsste dann per Beschluss die Planungsverwaltung beauftragen, die Unterschutzstellung einzuleiten.
Das gilt sowohl für die Bebauung aus den 1920er Jahren als auch für das bauhistorisch bedeutende Ensemble Althoffstraße selber, dass schon vor dem 1. Weltkrieg auf freiem Felde entstanden ist.
Ab Ende der 1920er Jahre wurden die Freiflächen östlich der vier Kernblöcke von der Dortmunder Genossenschaft Spar & Bauverein nach dem gleichen Prinzip bebaut. Dieser Prozess war vor dem Krieg abgeschlossen. Lediglich der siebte Wohnblock zwischen Steuben- und Haenischstrasse entstand nach den Kriegsjahren in den 50er Jahren.
Von dem Architekturbüro Düchting & Jaenisch 1913 im Stile der Reformarchitektur geplant, stellt insbesondere das Ensemble Althoffstrasse ein herausragendes Zeugnis Dortmunder Baugeschichte dar.
Neben den zwei markanten Torbögen aus Ruhrsandstein, sind es vor allem die Eingangsbereiche mit den unterschiedlich gestalteten Türen der Häuser, die die einmalige architektonische Qualität ausmachen und jedem Eingang eine unverwechselbare Identität geben.
Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 27. Juni 2024, den Dortmunder Althoffblock als Denkmalbereich unter Schutz zu stellen, kann die untere Denkmalbehörde die zukünftigen Modernisierungsarbeiten der Wohnungsbaugenossenschaft Spar & Bauverein aus fachlicher Sicht qualifiziert begleiten. Somit können mögliche fatale bzw. denkmalschädliche Gestaltungsfehler verhindert werden.
Nachbarschaftsinitiative Althoffblock im Juni 2024